Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl 2025
Nach den bisher bekannten Informationen ist davon auszugehen, dass es zu einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestags nach Art. 68 Abs. 1 Grundgesetz durch den Bundespräsidenten mit anschließender Neuwahl des Deutschen Bundestags kommen wird. Art. 39 Abs. 1 Satz 4 Grundgesetz sieht hierfür vor, dass bei einer Neuwahl innerhalb von 60 Tagen gewählt werden muss. Diese Fristsetzung durch das Grundgesetz erfordert die Verkürzung von Fristen und Terminen, die nach dem Bundeswahlgesetz für die Durchführung von Bundestagswahlen vorgesehen sind.
Weitere Informationen können Sie aktuell auf der Webseite der Bundeswahlleiterin finden.