Zensus 2022
Zensus 2022: Jetzt geht´s los!
Ab dem 16. Mai startet der Zensus 2022
Wie viele Menschen leben im Schwalm-Eder-Kreis? Gibt es genug Wohnraum im Landkreis? Benötigen wir noch weitere Kindergärten und/oder Altenheime? Diese und weitere Fragen sollen durch den Zensus 2022 beantwortet werden.
Es ist soweit: Ab dem 16. Mai startet der Zensus 2022. Im Schwalm-Eder-Kreis werden Bürgerinnen und Bürger in etwa 12 Prozent aller Haushalte im Rahmen einer Haushaltsstichprobe befragt. Dabei kommen die Erhebungsbeauftragten zu den Bürgerinnen und Bürgern nach Hause.
Bereits seit dem 1. Mai haben die Erhebungsbeauftragten im Schwalm-Eder-Kreis mit den ersten Vorbegehungen der Stichprobenanschriften begonnen. Das bedeutet, dass die Erhebungsbeauftragten zur Vorbereitung der späteren Befragung an den Haushaltsstichproben zunächst feststellen, wer an den zufällig für die Befragung ausgewählten Stichproben wohnt und gleichen die vorhandenen Angaben der öffentlichen Melderegister ab.
Im zweiten Schritt erfolgen die eigentlichen Befragungen, zu denen sich die Erhebungsbeauftragten mit einem Anschreiben und einer Terminkarte ankündigen. Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet. Bei dem Termin werden nur wenige Fragen zur Ermittlung der Einwohnerzahl gestellt. Zur Beantwortung weiterer, soziodemografischer Fragen werden den auskunftspflichtigen Personen Zugangsdaten zu einer Onlinebefragung überreicht, um diese eigenständig zu beantworten. Starttermin hierfür ist der 16. Mai 2022.
„Wir freuen uns, dass wir es pünktlich zum Stichtag 15. Mai geschafft haben, alle 270 Interviewerinnen und Interviewer in Schulungen auf ihre Aufgabe als ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte vorzubereiten“, so Wenke Uchtmann, Leiterin der Erhebungsstelle Schwalm-Eder. Insgesamt werden im Kreisgebiet circa 37.500 Personen an 8.500 Anschriften im Rahmen von Haushaltstichproben und an Sonderbereichen (z. B. Alten- und Pflegeheimen) befragt.
Wer also in den nächsten Tagen und Wochen einen Brief mit dem Schwalm-Eder-Logo und Zensus 2022 im Briefkasten hat, erhält keine Werbung, sondern einen Informationsflyer zum Zensus 2022, die Unterrichtung nach dem Bundesstatistikgesetz und der Datenschutzgrundverordnung sowie den persönlichen Termin für die Befragung. Wichtig für alle ausgewählten Personen ist: Sie sind zur Auskunft verpflichtet.
Alle Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Ausweis legitimieren und sind zur Verschwiegenheit in Sinne des Datenschutzes rechtlich verpflichtet worden. Die erhobenen Daten dienen nur der Auswertung im Rahmen des Zensus 2022, werden nicht an andere Behörden oder Institutionen weitergegeben und nach Abschluss des Zensus unter strengen Datenschutzrechtlinien vernichtet.
„Obwohl derzeit fast alle Bezirke abgedeckt sind, können sich Interessierte weiter an uns wenden. Gerade im nördlichen Landkreis würden wir uns über weitere Bewerbungen als Erhebungsbeauftragte sehr freuen“, so Landrat Winfried Becker.
Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen. Die Ergebnisse des Zensus sind die Grundlage dafür, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat orientieren sich an der amtlichen – das heißt an der durch den Zensus ermittelten – Einwohnerzahl.
Auch Wohnungen und Wohngebäude werden gezählt
Neben der Einwohnerzahl und demografischen Daten wird beim Zensus auch die Zahl der Wohnungen und Wohngebäude in Deutschland ermittelt. Weil es dafür keine flächendeckenden Register gibt, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Verwalterinnen und Verwalter von Wohnungen oder Wohngebäuden in Hessen postalisch durch das Hessische Statistische Landesamt angeschrieben. Sie werden gebeten, die verpflichtenden Angaben zu Größe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung bzw. ihres Wohngebäudes über einen Online-Fragebogen zu machen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Wohnraummangels und der Bedeutung der Energiefrage spielen die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) eine besondere Rolle für gesellschaftspolitische Planungen. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa zehn Minuten.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf dem offiziellen Internetauftritt unter www.zensus2022.de sowie bei der Erhebungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises, Tel. 05681 775-922, zensus2022@schwalm-eder-kreis.de. Informationen zu der GWZ gibt es unter 0611 95249072 oder ebenfalls unter www.zensus2022.de. (PÖA SEK)