2. Antragsfrist für Kulturförderung endet am 31.10.2021
Seit diesem Jahr gilt die neue Kommunale Kulturförderrichtlinie des Schwalm-Eder-Kreises. Kulturschaffende, Vereine und Initiativen haben die Möglichkeit Anträge auf Förderung ihrer kulturellen Projekte durch den Schwalm-Eder-Kreis zu stellen. Zweimal im Jahr zum 30.04. und 31.10. können Anträge zur Förderung von Projekten und Veranstaltungen eingereicht werden. Mit der zweiten Frist, die nun kurz bevorsteht, können Anträge nicht nur für die letzten Monate des laufenden, sondern auch für die ersten Monate des folgenden Jahres gestellt werden.
„Nach der langen, coronabedingten Zwangspause für die Kultur haben wir uns sehr gefreut, dass zur ersten Frist im April dieses Jahres zahlreiche Anträge bei uns eingegangen sind und auch einige Projekte gefördert und umgesetzt werden konnten“, freut sich Landrat Winfried Becker. Aktuell stehen im Topf der Kulturförderung des Kreises noch Mittel für das Jahr 2021 zur Verfügung. Projekte können in der Regel mit einer maximalen Fördersumme von 1.000 Euro gefördert werden.
Weitere Informationen sowie die ausführliche Förderrichtlinie sind unter dem Punkt „Kultur“ auf www.schwalm-eder-kreis.de zu finden. Für Rückfragen steht außerdem Marina Saurwein, Kultur- und Partnerschaftsbeauftragte des Landkreises, per Mail an marina.saurwein@schwalm-eder-kreis.de oder unter 05681/775-105 zur Verfügung.
PM SEK