Corona Pandemie
Verstärkte Kontrollen aufgrund dynamischer Entwicklung
Landrat sowie Bürgermeister*in im Schwalm-Eder-Kreis verständigen sich auf verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln.
Auch nach über eineinhalb Jahren Pandemie beeinflusst das Corona-Virus unser tägliches Leben noch immer in vielen Bereichen. Vor allem in den vergangenen Wochen sind die Infektionszahlen bundesweit rasant angestiegen. Auch in Hessen, wo seit Mitte September die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung maßgebende Indikatoren für weiterreichende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus sind, entwickelt sich die Lage dynamisch, sodass bei der Intensivbettenbelegung seit einigen Tagen der erste Schwellenwert von 200 mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten überschritten wurde und aktuell weiter ansteigt. Damit befindet sich das Land Hessen in Warnstufe 1, seit 11. November 2021 gibt es neue Regelungen und Einschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger, auch im Schwalm-Eder-Kreis. „Wir befinden uns mitten in einer vierten Welle, die wir so gut es geht, brechen müssen. Darum sind alle Bürgerinnen und Bürger gefragt, ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Ich kann nur noch einmal an alle, die bisher noch kein Impfangebot wahrgenommen haben, appellieren: Schützen Sie sich selbst, seien Sie solidarisch gegenüber Ihren Familien, Freunden, Bekannten und Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen und lassen Sie sich bitte impfen“, so Landrat Winfried Becker, der in der gemeinsamen Versammlung noch einmal alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises über die aktuelle Lage und die derzeit aktuellen Regelungen informiert hat.
Aktuelle Regeln
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der Pandemie sind sich Landrat Becker sowie die Bürgermeisterin und Bürgermeister einig, dass die Einhaltung der aktuell geltenden Regeln verstärkt kontrolliert werden muss. Dabei steht vor allem die Einhaltung der neu geltenden 3G+-Regel im Fokus.
Laut Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, in Innenbereichen bei Veranstaltungen, Sport-, Kultur- und auch Gaststätten sowie in Fitnesstudios und Freizeiteinrichtungen ein aktuell gültiges negative PCR-Testergebnis vorlegen, wobei der Testnachweis nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dies gilt auch für private Veranstaltungen in angemieteten Einrichtungen und Räumen der Städte und Gemeinden wie Dorfgemeinschaftshäuser oder Grillhütten.
Für Kinder und Jugendliche sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können – hier bedarf es eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses, das auch den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält - ist weiterhin die Vorlage des Testheftes beziehungsweise eines aktuell gültigen Antigenschnelltests ausreichend.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden dürfen zudem maximal 10 Prozent der Teilnehmenden Getestete sein und bedarf es einer Genehmigung des Gesundheitsamtes.
„Eine Situation mit Ausgangsbeschränkungen wie im vergangenen Winter wollen wir alle sicherlich nicht mehr erleben. Deshalb müssen wir alle gemeinsam versuchen, durch die konsequente Einhaltung der gültigen Regelungen das Infektionsgeschehen zu bremsen“, erklärt Landrat Becker. Für die Umsetzung der Kontrollen in Bereichen, in denen die 3G+-Regelung gilt, werden die kommunalen Ordnungsämter und die Polizei verstärkt zusammenarbeiten.
„Die Einhaltung der Regeln ist jedoch nur ein wichtiger Baustein in unseren Anstrengungen gegen die Ausbreitung des Virus. Wir müssen die Impfquote deutlich erhöhen und auch Boosterimpfungen ermöglichen. Da das Land entschieden hat, dass die Impfzentren bis Ende September zu schließen sind, werden wir im Schwalm-Eder-Kreis zeitnah ein Impfangebot, zusätzlich zum Impfangebot bei den niedergelassenen Ärzten, schaffen“, so der Landrat. PÖA SEK