Politik
Nachrichten aus der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Juli
Weiterer Endausbau des Neubaugebietes in Welferode schon in diesem Jahr
Die Stadtverordneten wurden in ihrer Sitzung am 10. Mai 2021 darüber informiert, dass der 1. Bauabschnitt der Hersfelder Straße in der Kernstadt nicht wie geplant 2021, sondern erst in der ersten Hälfte des Jahres 2022 begonnen werden kann. Es muss erst noch eine bautechnische Sicherungsmaßnahme der oberhalb gelegenen Stadtmauer erfolgen. Die in 2021 dafür vorgesehenen Gelder im Haushaltsplan sollen für eine Baumaßnahme im Stadtteil Welferode noch in diesem Jahr verwendet werden. Um die Kapazitäten besser steuern zu können, soll diese erst für 2022/2023 geplante Maßnahme vorgezogen werden. Es geht um den Endausbau (2. Bauabschnitt) des Neubaugebietes in Welferode. Insgesamt wird von einem Auftragsvolumen in Höhe von 530.000 € ausgegangen, zu dessen Finanzierung Haushaltsmittel, die für den Ausbau der Hersfelder Straße vorgesehen waren, umzuwidmen sind.
Die Stadtverordneten beschlossen daher einstimmig, die ursprünglich für 2022 und 2023 vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen in Welferode vorzuziehen und die zur Finanzierung der Maßnahme nötigen Haushaltsmittel, die für den Ausbau der Hersfelder Straße vorgesehen waren, in entsprechender Höhe umzuwidmen. Diese Mittel sind dann in den Haushalt 2022 erneut einzustellen. (di)
Ausbau „Abel-Becker-Weg“ und „Zum Osterbach“ im Stadtteil Wernswig
Erschließungsbeiträge werden erhoben
Die Wege „Abel-Becker-Weg“ und „Zum Osterbach“ im Stadtteil Wernswig sollen ausgebaut werden. Im Dorfkern von Wernswig sind mit dem Weg „Zum Osterbach“ und dem „Abel-Becker Weg“ zwei Wegeverbindungen noch nicht ausgebaut. Diese sind bisher nur mit Schotter befestigt und verfügen über keine fachgerechte Entwässerung, was zu Auswaschungen in der Befestigung führt. Beide Wege stellen eine wichtige Verbindung zwischen Kirche und Gemeindehaus dar. Zukünftig werden die Wege eine größere Bedeutung erhalten, weil entlang des Abel-Becker-Weges weitere Baugrundstücke auf Bauland der Kirche ausgewiesen werden, die dann auch über den Weg „Zum Osterbach“ erschlossen werden. Daraufhin wurden im Haushalt 2019 Mittel für den Straßenausbau angemeldet und genehmigt. Am 20. Mai 2020 wurden die Anlieger angeschrieben und über den Ausbau der beiden Straßen informiert und um Stellungnahme gebeten. Daraufhin hat am 8. September 2020 unter Corona-Bedingungen eine Anliegerversammlung stattgefunden. Hier wurde auf die Stellungnahmen der Anlieger eingegangen und diese in der Planung berücksichtigt. Zuletzt wurde die Sanierung des Kastenkanals beschlossen, der in diesem Bereich verläuft.
Im Hinblick auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen traf die Stadtverordnetenversammlung nun die einstimmige Entscheidung, dass Erschließungsbeiträge für diese Baumaßnahme erhoben werden müssen. Denn für den Erschließungsbereich liegt kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor. Für die Beurteilung des Sachverhaltes ist daher der §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) heranzuziehen. Die über einen sehr langen Zeitraum entstandene Bebauung im unbeplanten Innenbereich innerhalb der bebauten Ortslage erfordert die Erschließungsanlagen, die üblicherweise bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im §2 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Homberg (Efze) geregelt sind. (di)
Nahwärmenetz Altstadt: Quartierskonzept zur Kenntnis genommen,
erste Umsetzungsschritte beschlossen
Das von der Firma Unger Ingenieure erarbeitete Quartierskonzept zur Nahwärmeversorgung in der Altstadt wurde bereits im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Stadtentwicklung vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass es sinnvoll sein könnte, auch die Entwicklung des ehemaligen Klinikareals und das Freibad Erleborn in das Gesamtkonzept einzubeziehen. Aus diesem Grund wurde das Quartierskonzept noch nicht beschlossen, sondern lediglich zur Kenntnis genommen.
Ein erster Schritt zur Umsetzung einer Nahwärmeversorgung in der Altstadt wird dennoch erfolgen. Als Pilotprojekt ist der Anschluss gleich mehrerer städtischer Liegenschaften vorgesehen: · Marktplatz 15/ Holzhäuserstraße 3 (Multifunktionshaus), · Holzhäuser Straße 1, · Holzhäuser Straße 2 (GasthausKrone), · Marktplatz 14 (ehemalige Löwenapotheke). Die Stadtverordneten sprachen sich nach reger Diskussion mit einer Neinstimme und einer Enthaltung mehrheitlich für einen zeitnahen Beginn der Baumaßnahmen aus. Für den Haushalt 2021 wurden Mittel in Höhe von 250.000 € angemeldet, die das Gremium mit seiner Entscheidung ebenfalls freigab. (di)
Klinikareal: Machbarkeitsstudie auf den Weg gebracht
Die Stadtverordneten entschieden einstimmig, dass der Magistrat beauftragt wird, ein Vergabeverfahren für eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des ehemaligen Klinikareals in die Wege zu leiten. Außerdem soll das Bauleitplanverfahren aufbauend auf den Aufstellungsbeschluss vom 17. November 2016 fortgeführt werden.
Bürgermeister Dr. Nico Ritz informierte das Gremium darüber, dass die Stadt seit einigen Tagen Eigentümer des ehemaligen Klinikareals mit Gebäudebestand sei. Daher würden aktuell Sicherungsmaßnahmen getroffen.
Er informierte auch über die am 14. Juli virtuell stattgefundene Abschlusspräsentation zum städtebaulichen Entwicklungskonzept des ehemaligen Klinikareals, das in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro „Bankert, Linker und Hupfeld“ aus Kassel in den letzten Monaten erarbeitet wurde. Neben Bestandsanalysen wurden dabei auch umfangreiche Schadstoffuntersuchungen durchgeführt. Im Rahmen eines vielfältigen Beteiligungsverfahrens, u.a. mit einer digitalen Informationsveranstaltung am 24.03.2021 und einer Onlineumfrage, wurden Entwicklungsmöglichkeiten erarbeitet.
Die Machbarkeitsstudie soll, wie ihr Name sagt, die Mach- und Finanzierbarkeit möglicher Entwicklungen darstellen. Fragen, wie zum Beispiel: „Ist es sinnvoll, den vorhandenen Gebäudebestand teilweise oder ganz zu erhalten?“ sollen beantwortet werden. (di)
Stadtverordnete geben Mittel für Pedelec-Sharing-System frei
Die Stadt Homberg (Efze) möchte gemeinsam mit den Kommunen aus dem Rotkäppchenland ein PedelecSharing-System einführen. Der Förderantrag soll durch die Stadt Homberg im Herbst eingereicht werden. In der Homberger Innenstadt soll zunächst eine Verleihstation mit einem Lastenpedelec und sechs Pedelecs entstehen. 100.000 € sind im Haushalt 2021 dafür vorgesehen. Die Stadtverordneten entschieden sich mehrheitlich für die Einreichung eines Förderantrags, die dann geplante Installation einer Verleihstation in der Innenstadt und die Freigabe der vorgesehenen Haushaltsmittel.
Aktuell fördert das Land Hessen den Aufbau eines solchen Angebots mit 100 Prozent, die Betriebskosten müssen über die laufenden Vermieteinnahmen gedeckt werden. Das Büro Eco Libro unterstützt bei der Förderantragsstellung. In jeder der teilnehmenden Kommunen sollen ein bis zwei vollautomatische Verleihstationen eingerichtet werden. An den Ausleihstationen werden die Räder abgeholt und nach der Nutzung wieder zurückgegeben, das Laden erfolgt vollkommen automatisch nach Rückgabe der Induktion. Der genaue Standort in Homberg wird in den nächsten Monaten noch erörtert. (di)
Teilweiser Erlass von Kitagebühren ist beschlossene Sache
Für den Zeitraum 01.03.2021 bis 21.05.2021 wurde in den Kindertagesstätten der Betrieb weiterhin (wie von der Landesregierung beschlossen) auf ein Minimum reduziert. Die Eltern wurden gebeten, die Betreuung in den Einrichtungen nur in Anspruch zu nehmen, wenn dies absolut notwendig ist, wie beispielsweise aus beruflichen Gründen, wegen dringender Arztbesuche oder bereits vereinbarter Behördentermine. Daher entschied die Stadtverordnetenversammlung jetzt einstimmig, die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten für den genannten Zeitraum teilweise zu erlassen. Für Familien, die das Betreuungsangebot nicht wahrgenommen haben, wurde eine Rückerstattung der Kindergartengebühren beschlossen. Für die Familien, die das Betreuungsangebot gemäß den aufgelisteten Betreuungszeiten in Anspruch genommen haben, wird nur eine anteilige Gebühr für die nichtgenutzten Betreuungstage rückerstattet. Diese Regelung gilt auch als Empfehlung für die freien Träger und die Kirchen. (di)