Kinderbetreuung

Neue Corona-Verordnung für Kinderbetreuung

Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,

da sich erneut das Infektionsgeschehen in Hessen auf einem sehr hohen Niveau befindet, hat die Hess. Landesregierung mit Datum 12.April 2021 die Verordnungen zur Bekämpfung der Corona Pandemie zeitlich und inhaltlich erweitert.

Nach einem Rückgang ab Ende Dezember 2020 steigen die 7-Tage-Inzidenz und die Fallzahlen in den letzten Wochen in allen Altersgruppen wieder an. Besonders stark wird eine Erhöhung bei Kindern und Jugendlichen registriert, von denen auch zunehmend Übertragungen und Ausbruchsgeschehen ausgehen. Diese Entwicklung wird aktuell auch im Schwalm-Eder-Kreis beobachtet.

Deshalb sollen ab dem 19.4.2021 insgesamt die Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine dringende Betreuungsnotwendigkeit besteht. Auch in Homberg wird also damit das Angebot einer professionellen Betreuung grundsätzlich aufrechterhalten. Bitte prüfen Sie aber sorgfältig, ob in ihrem Falle tatsächlich eine dringende Notwendigkeit der Betreuung für ihr Kind besteht oder ob sich nicht vorübergehende Alternativen finden.

In den Einrichtungen gelten natürlich weiterhin die bestehenden Hygieneregelungen. Dazu gehört nun auch, dass Kinder die Kita nicht betreten dürfen, wenn die Kinder selbst oder die Angehörigen des gleichen Hausstands Krankheitssymptome für Covid-19 zeigen oder sich diese Angehörigen in Quarantäne befinden.

Um den Schutz vor Ansteckungen in den Kindertageseinrichtungen zusätzlich zu erhöhen, wurde das Tragen einer medizinischen Maske für die dort tätigen Personen angeordnet. Diese Pflicht gilt ausnahmslos für die gesamte Dauer der Tätigkeit in der KiTa.

Mit diesen Maßnahmen sollen die Infektionen mit SARS-CoV-2 in Deutschland und in Hessen eingedämmt und schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert werden. Zugleich soll einer Überlastung des Gesundheitssystems vorgebeugt werden. Bitte helfen sie daher im Rahmen Ihrer Möglichkeiten mit, die weitere Ausbreitung dieser Pandemie zu verhindern.

Unter Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren ist es auf dieser Grundlage geboten, die bislang hessenweit geltenden umfassenden Schutzmaßnahmen nunmehr bis zum 9. Mai 2021 auch weiterhin aufrechtzuerhalten.

Ihr Fachbereich für Kinder, Jugend, Soziales und Integration der Stadtverwaltung Homberg (Efze)


Bitten beachten Sie auch die Information der Landesregierung: